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Foren-Name: Phantasialand
Beitrag Nr.: 2632
Beitrag Nr.: 7
#7, Urheberrecht und Showdarbietungen
Geschrieben von Alex am 06-Jan-05 um 18:40 Uhr

Letzte Bearbeitung am 06-Jan-05 um 18:42 Uhr ()
Hi,

Es ist nicht generell bei allen Shows verboten oder erlaubt. Normalerweise hat erst einmal ein Park in der Regel nichts gegen eine Aufnahme, weil sie ja im Prinzip die größte Ehrung für eine Show darstellt, wenn sich jemand dieses archiviert - und gegen Mund-zu-Mund-Propaganda hat auch sicher keiner was. Einschränkungen gibt es dann, wenn man Darsteller oder Zuschauer stört (Blitzlichtverbot, dass oftmals generell als Kameraverbot ausgesprochen wird, da die meisten Personen ihren Kamerablitz nicht unter Kontrolle haben oder weil Zuschauer hinter dem Kamerakind in das nervig helle Display von digitalen Aufnahmegeräten starren müssen) oder Rechte Dritter dagegen sprechen. Im Phantasialand findet sich das am Beispiel des Wintergartens, wo die Artisten inklusive der Nummern für eine bestimmte Anzahl Shows angagiert werden - aber nicht für Videoaufnahmen. Nur ganz selten hat der Park selbst etwas gegen eine Aufnahme.

Wie das bei einer Show beschränkt ist, sollte und wird in der Regel vorher mittels Ansagen angekündigt - und die Iceshow ist klassischerweise *ohne* Beschränkung, da das Urheberrecht an den Darbietungen beim Choreograph - also parkintern bleibt. Das war meines Wissens nach in der Wintershow nicht anders, ergo darf dies bis auf weiteres so angeboten werden. Allerdings wäre ich tendenziell damit vorsichtig, wenn eine Iceshow aktuelle Musik enthält und somit Rechte von außen (Musikinhaber) wirken - im Park wird dies über eine GEMA-Lizenz abgegolten die natürlich woanders nicht von Belang sind.

Sorry das der Sachverhalt so kompliziert geschildert werden muss - aber die Frage war ja nicht nur das einfache "Darf es für privat aufgenommen werden" sondern auch die wesentlich komplizierte Fragestellung "Darf es aufgenommen und veröffentlicht werden".

Grüße,
Alex