Zurück
URL: https://Freizeitparkweb.de/cgi-bin/dcf/dcboard.cgi
Foren-Name: Phantasialand
Beitrag Nr.: 2587
Beitrag Nr.: 90
#90, RE: Gehehmigung
Geschrieben von Michelfeit am 22-Nov-04 um 20:47 Uhr

Hallo! Hier ist mal wieder eine kleine Nachhilfe in öffentlichem Planungs- und Baurecht nötig:

http://www.lingen.de/index.php?parent=13&idcat=81&lang=1

Wie aus dem (relativ übersichtlichen) Schema auf der Seite der Stadt Lingen hervorgeht, ist die sog. "frühzeitige Bürgerbeteiligung" nur die erste von zwei gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerbeteiligungen; die zweite ist die "öffentliche Auslegung" - Text siehe unten.

Die unten im Schema dargestellte "Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde in bestimmten Fällen" ist im vorliegenden Fall erforderlich, da es sich neben einem Bebauungsplan auch um eine Flächennutzungsplanänderung handelt. Für die Genehmigung darf sich die Behörde freilich drei zusätzliche Monate Zeit lassen.

Am Ende eines Bebauungsplanverfahrens steht nicht etwa ein fertiges Gebäude, sondern ein rechtskräftiger Plan. Erst danach (in bestimmten Ausnahmefällen freilich auch schon etwas früher) kann jedoch eine Baugenehmigung erteilt werden. Und erst mit einer Baugenehmigung kann man auch zum Bauen anfangen. Eine Baugenehmigung kann man freilich auch schon am Tag nach der Rechtskraft erteilen (wie vorher gesagt: manchmal auch früher), man muss halt nur den Bauantrag schon vorher einreichen.

Im Übrigen ist das Verfahren ja auch schon einen ganzen Schritt weiter:

"Mittwoch , 16.06.2004

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 06.01/II

Phantasialand „Busparkplatz - Kuhgasse“ und der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brühl gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch BauGB)

In der Zeit vom 17. Juni bis 19. Juli 2004 liegen der Bebauungsplan Nr. 06.01/II Phantasialand „Busparkplatz - Kuhgasse“ und die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Stadt Brühl öffentlich aus. Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft den südlichen Teil des Bebauungsplanes 06.01/I „Show-/Fahrattraktion, Haupteingang – Berggeiststraße“ und den gesamten Bereich des Bebauungsplanes 06.01/II „Busparkplatz-Kuhgasse“.

Während des o. g. Zeitraumes können interessierte und betroffene Bürger montags - freitags von 08.00 - 12.30 Uhr sowie montags - donnerstags von 14.00 - 17.00 Uhr im Fachbereich Stadtentwicklung Rathaus A, Uhlstraße 3, 50321 Brühl, 1. Etage, vor den Zimmern A 125, 119 und 120 den Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung sowie die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und ggfls. Anregungen vorbringen. Auskünfte sind auch telefonisch unter den Telefonnummern 795080, 795100 und 795110 erhältlich."

Quelle: www.bruehl.de

Weiterhin sei auf diesen Thread verwiesen: http://freizeitparkweb.de/cgi-bin/dcf/dcboard.cgi?az=read_count&om=2495&forum=DCForumID1

Was ich jetzt nur nicht verstehe, ist die zeitliche Überlappung. Haben die in Brühl bei ihrer ersten Bekanntmachung glatt vergessen, dass sie den Flächennutzungsplan auch ändern wollten? Oder habe ich da was falsch verstanden?

Ergänzend noch ein Hinweis: Damit bezugnehmend auf einen Bebauungsplan eine Baugenehmigung erteilt werden kann, muss dieser mindestens Angaben über die Art und das Maß der Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Verkehrsflächen enthalten. Ein Bebauungsplan gibt i. d. R. also nicht nur an, "was generell auf einer Fläche gebaut werden darf, Wohnsiedlung, Industriegebiet, etc.".


Form Follows Function.
Stefan A. Michelfeit - www.ridesonline.de