>So wie ich das mitbekommen habe, kann ein Ma oder ehemaliger
>Ma gar nicht vor gericht gehen. Wenn er das tuhen würde,
>bekommt er direkt ärger. Die sollen da irgendwas mit der
>Geheimhaltungsklausel so gedreht haben, das so etwas
>unmöglich macht. Schwachsinn! (glaubst Du eigentlich was Du hier so schreibst?)
Jedem Menschen in der BRD steht es zu, sich bei Problemen mit seinem Arbeitgeber ans Arbeitsgericht zu wenden!
Da kann auch MW keine Ausnahme machen, die befinden sich nicht in einem rechtsfreien Raum.
Was für Ärger? Wird er vom Geheimdienst getötet?
gerichtliche Grüße,