>ein einfacher Blick ins HGB wird hier wohl nicht helfen, dafür müsste man auch den
>Kaufvertrag kennen. Genau das meinte ich. Es geht laut HGB nur eine Aussage: "Wenn, dann..." denn es gibt ja durchaus mehrere denkbare Konstellationen. Drei, wenn ich jetzt selbst sattelfest genug bin.
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Gruß Marcel
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